Irmgard & Ortrud:
Mädchen gegen Generäle!
NEIN zu falschen Helden!

Informationen der Deutschen Post

Auf Nachfrage erhielten wir folgende Nachricht der Deutschen Post, die den Routine-Charakter von Straßenumbenennungen verdeutlicht:

"Zu Ihren Fragen hinsichtlich einer bevorstehenden Straßenumbenennung geben wir Ihnen gerne einige Informationen.

Häufig kommt es bei so genannten "Gemeindegebietsreformen" zur Umbenennung von Straßennamen. Die Kommunen oder Gemeinden teilen uns die neuen Straßennamen mit. Wenn sich bei Umbenennungen auch die Postleitzahl ändert, schreiben wir die betroffenen Einwohner an, damit sie ihren Korrespondenzpartnern die neue korrekte Anschrift mitteilen können. Das heißt, unsere Kunden sind selbst dafür verantwortlich, beim Schriftwechsel nur noch die neue Anschrift bekanntzugeben.

Die Umbenennung von Straßen führt nicht automatisch zur Unzustellbarkeit der Sendungen mit alter Straßenanschrift. Ortskundige Postzusteller können auch weiterhin alle Sendungen ausliefern. Vertreter oder nicht ortskundige Mitarbeiter sind allerdings verpflichtet, Sendungen als unzustellbar zurückzusenden, wenn sie nicht sicher wissen, ob der betreffende Anwohner auch schon vor der Straßenumbenennung unter dieser Anschrift gewohnt hat. Diese Regelung dient dazu, Falschzustellungen auszuschließen und Zustellungen "auf Verdacht" zu vermeiden.

Daher gibt es keine Übergangsregelungen oder -fristen. Die Zustellung kann so lange unter der alten Straßenbezeichnung erfolgen, wie wir es oben beschrieben haben. Erfahrungsgemäß verringert sich die Zahl der aus den genannten Gründen zurückgesandten Sendungen, je länger die Gebietsreform zurück liegt. Insbesondere dann, wenn von den Anwohnern nur noch die neue Straßenbezeichnung an die Korrespondenzpartner kommuniziert wird.

Wir freuen uns, wenn unsere Informationen dazu beitragen, Ihre Bedenken zu zerstreuen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice BRIEF"

(12. Oktober 2012)